Die freie Streitbeilegung ist ein Verfahren zur privaten außergerichtlichen Streitbeilegung in Form eines mehrstufigen Vermittlungsgesprächs. Dadurch können Konflikte kooperativ von den Parteien gelöst werden. Das ist der Unterschied zu einem Gerichtsprozeß. Bei der freien Streitbeilegung brauchen Sie keine Anwälte, Anträge, Schriftsätze, Beweisverfahren usw. Die Entscheidung des Konfliktes erarbeiten Sie selbst.
Damit das funktioniert bekommen Sie Unterstützung durch den Mediator. Anhand des bewährten "Harvard-Konzeptes" führt er beide Konfliktparteien in einem strukturierten Gespräch an eine Lösung des Problems heran.
Auch in Deutschland gewinnt das Verfahren der freien Streitbeilegung bzw. Mediation zunehmend an Bedeutung. Nicht zuletzt, weil die ordentlichen Gerichte absolut überlastet sind. Durchschnittlich 80 % aller freien Streitbeilegungen führen zu konstruktiven Ergebnissen und lösen Konflikte nachhaltig.
Die freie Streitbeilegung ist ein aktives Gespräch zwischen den beteiligten Parteien und dem Mediator. Das Gespräch findet als Präsenztermin an einem neutralen Ort statt. Oft reicht ein halber Tag für die Gespräche. Manchmal brauchen die Parteien mehrere Termine.
In der ersten Hälfte des Gesprächs erfolgt zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme der Konfliktsituation. Jede Partei erhält ausreichend Zeit, die Situation aus ihrer Sicht darzustellen. Gemeinsam werden die wichtigen Punkte und Anliegen jeder Partei erfaßt.
Die zweiten Hälfte des Gesprächs ist die konstruktive Phase. Hier werden Überlegungen angestellt und Vorschläge gesammelt, wie die Vorstellungen der Parteien erfüllt werden könnten. Nach und nach ergeben sich aus der Fülle der Möglichkeiten einzelne Ansätze, nach denen die Parteien eine gemeinsame Lösung ihres Konfliktes vereinbaren können.
Der Mediator leitet die Parteien Schritt für Schritt durch die einzelnen Abschnitte der Streitbeilegung und gibt immer wieder Gelegenheit, die Gesprächsergebnisse zu reflektieren und zu hinterfragen. Dabei bleibt der Mediator neutral und macht bewußt keine eigenen Vorschläge in der Sache.
Ob die Parteien am Ende eine gemeinsame Vereinbarung schließen, entscheiden sie selbst. Es gibt keine Verpflichtung eine Entscheidung zu treffen. Die Parteien können auch ohne Einigung auseinandergehen.
Eine freie Streitbeilegung kann auch als online-Gespräch durchgeführt werden. Dabei wird jedoch die Konzentration der Beteiligten oft stark strapaziert, wodurch der mögliche Erfolg der Streitbeilegung in Frage gestellt wird.
Eine freie Streitbeilegung ist keine Therapie, will nichts heilen und keine Vergangenheit bewältigen. Konflikte haben ihre Wurzeln in den Persönlichkeiten der Menschen. In der freien Streitbeilegung wird das akzeptiert wie es ist und die Lösung für ein konkretes Problem mit Blick auf die Zukunft - nicht in die Vergangenheit - gesucht.
Die freie Streitbeilegung ist kein "streitiges", sondern ein kooperatives Verfahren der Parteien. Hier treten keine Rechtsanwälte gegeneinander an.
Bei einer freien Streitbeilegung wird kein Urteil, Schiedsspruch oder sonstige Entscheidungen durch den Mediator gefällt.
Bei der freien Streitbeilegung werden keine Gesetze angewendet und keine Ansprüche zugesprochen.
Die freie Streitbeilegung vertritt nicht einseitig eine Partei. Der Mediator ist "allparteilich", d. h. er unterstützt alle Beteiligten gleichermaßen.
Die freie Streitbeilegung ist ganz allgemein eine Methode zur Bewältigung von Problemen. In den meisten Fällen sind das Konflikte zwischen zwei oder mehr Parteien, die sich bei bestimmten Themen uneins sind, aber dennoch zusammen handeln müssen. Beispiele sind ein Arbeitsverhältnis, eine Vermietung, die Familie, die Gesellschafter eines Unternehmens usw. Hier kann man sich nicht einfach den Rücken kehren und auseinandergehen.
Unabhängig davon kann die freie Streitbeilegung aber auch aus Zeit- und Kostengründen zur Lösung eines Konfliktes erste Wahl sein. Das gleiche gilt, wenn die Konfliktursachen nicht mit gesetzlichen Vorschriften zu fassen sind bzw. es zu heikel ist, die Entscheidung mit ungewissem Ausgang einem Dritten (Richter) zu überlassen.
Voraussetzung der freien Streitbeilegung ist, daß alle Beteiligten freiwillig an den Gesprächen teilnehmen. Niemand kann zu einem Gespräch gezwungen werden. Allerdings verlangt manchmal der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern an einer Streitbeilegung/Mediation teilzunehmen. Aber auch dann entstehen den Arbeitnehmern durch die Teilnahme an dem Gespräch keine Nachteile.
Eine freie Streitbeilegung kann entsprechend zur Rechtsanwaltsvergütung mit einer 1,5 Gebühr für jeden Beteiligten bezogen auf den Gegenstandswert des Verfahrens abgerechnet werden. Siehe zum Gegenstandswert die RVG-Werttabelle.
Verbreitet hat sich allerdings die Abrechnung nach Stundensatz. Dieser liegt derzeit bei 200 Euro netto.
Für eine Gleichberechtigung der Beteiligten in der freien Streitbeilegung empfiehlt es sich, daß jede Partei einen gleichen Anteil an den Kosten trägt.
Gegebenenfalls tragen auch Rechtsschutzversicherungen die (Teil-)Kosten einer Streitbeilegung/Mediation.
Gerichte und Versicherungen kennen die freie Streitbeilegung/Mediation inzwischen sehr gut. Gerichte bieten jetzt selbst die Möglichkeit dazu an. Allerdings nur im Rahmen eines laufenden Verfahrens, wodurch der Zeit- und Kostenvorteil nicht mehr zum tragen kommt. Auch sind die Gerichte aufgrund ihrer Arbeitsüberlastung sehr zurückhaltend, einen zusätzlichen Kollegen in den Fall einarbeiten zu wollen, wenn sich die Sache für sie einfacher durch Urteil erledigen läßt.
Versicherungen haben die freie Streitbeilegung für sich entdeckt, um effektiv Kosten zu sparen. Sie bieten sogenannte "Mediatoren" an, die im Interesse der Versicherung für den Versicherungsnehmer einen Vergleich mit dem Anspruchsteller aushandeln. Die Verhandlungen finden telefonisch oder online statt. Die Ergebnisse ähneln den Vergleichen vor Gericht. Nachhaltige Konfliktlösungen werden so oft nicht erreicht. Die Möglichkeit zur umfassenden Problemerörterung ist nicht gegeben.
Schiedsgerichte und Schlichtungsstellen gibt es für eine Vielzahl von Branchen und Bereiche. Beide Verfahren zählen zu den außergerichtlichen Konfliktregelungen. Sie zeichnen sich dadurch aus, daß die Schiedsperson für den Konflikt eine eigene Entscheidung trifft. Bei der Schlichtung als bloßer Einigungsvorschlag, beim Schiedsspruch als verbindliche Entscheidung.
Bei der freien Streitbeilegung mischt sich der Mediator nicht in das Ergebnis ein. Gleichwohl kann bei einer Streitbeilegung, die durch einen Rechtsanwalt moderiert wird, das Ergebnis als verbindlicher Vergleich festgehalten werden.
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