Die Kunstbranche ist mit vielen verschiedenen Akteuren besetzt, die aus ganz unterschiedlichen Motiven und oft sehr sensibel handeln. Künstlerisches und Geschäftliches hängen oft untrennbar zusammen, sodaß die subjektiven Vorstellungen und Emotionen der Beteiligten oft zu Differenzen führen. Der subjektiv persönliche Hintergrund und der Wunsch nach Diskretion sind keine gute Grundlage für ein Gerichtsverfahren. Die freie Streitbeilegung ist hier eine sinnvolle Alternative für eine wertschätzende Regelung und wirtschaftliche Schadensbegrenzung.
Auch für die gewerblich Kreativen Branchen (Designer, Fotografen, Autoren, etc.) stellt die freie Streitbeilegung eine sinnvolle Alternative bei der Verfolgung ihrer Interessen dar.
Markenschutz, Lizenzen und gewerblicher Rechtsschutz sind Grundlagen einer innovativen Wirtschaft. Allerdings kommt es auch hier zu Streitigkeiten, die sich nicht wirklich objektiv entscheiden lassen. Nach einem mehrjährigen Zug durch die Instanzen erscheinen die Entscheidungen dann oft beliebig und sind vom Markt vielleicht schon längst überholt. Wäre es da nicht besser, die Parteien fänden gleich zu Beginn eine passende Regelung im Rahmen ihrer eigenen Kompetenzen? Etwa ein attraktives Lizenzmodell oder explizite Abrenzungen?
Die freie Streitbeilegung ist kein Allheilmittel. Sie fördert jedoch die kooperative Lösung der Differenzen. Statt einer drohenden jahrelangen Blockade können die Beteiligten ihr Geschäft weiter erfolgreich vorantreiben.
In gesellschaftlich strukturierten Unternehmen lassen sich Konflikte zu Zielen, Strategien, Verteilung und Führung kaum vermeiden. Nicht selten scheinen die Differenzen unüberwindbar und es folgt ein kräftezehrender Grabenkrieg der Gesellschafter unter dem das Unternehmen leidet oder sogar zerbricht.
Die freie Streitbeilegung bietet hier die Möglichkeit, die Differenzen in einer Weise auszutragen, die den Geschäftsgang des Unternehmens nicht beeinträchtigt. Ziel ist nicht die Beseitigung der Differenzen, sondern der konstruktive Umgang mit ihnen. Denn differenzierte Vorstellungen im Unternehmen bieten oft Chancen bei veränderten Marktsituationen.
Im Bauhandwerk kommt es regelmäßig zu Konflikten über Mängel und Bezahlung. Es wird mit harten Bandagen gekämpft und in einigen Fällen gehört der Leistungsmangel und die Pleite zum Geschäftsmodell. Da hilft auch eine Streitbeilegung nicht weiter.
Der überwiegende Teil des Bauhandwerks ist jedoch redlich, steht aber enorm unter Druck. Kommt es hier zu Leistungsstörungen, hilft auch ein Gericht nicht weiter. Wichtiger ist es, im Rahmen einer freien Streitbeilegung frühzeitig die verbleibenden Möglichkeiten abzuklären, sich gegenseitig zu Helfen und den Schadenumfang zu begrenzen. Eine Vermittlung im Konflikt kann auch schon baubegleitend erfolgen.
Ein besonders starkes Bedürfnis auf Vermittlung besteht im Bereich der Familie. Hier geht es oft um weit mehr als um finanziellen Ausgleich. Erbstreitigkeiten sind oft stellvertretend für eine generelle emotionale Abrechnung im Familienverband.
Wirtschaftliche Folgen kommen hinzu, wenn es um die Nachfolge im Familienunternehmen geht. Hier lauert oft ein zusätzlicher Konflikt zwischen den Generationen. Die freie Streitbeilegung kann und soll nicht heilen, was Jahrzehnte gelitten hat. Sie kann aber eine tragfähige Lösung für die Zukunft hervorbringen, bevor Familie und Unternehmen vollständig zerrüttet sind.
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